Was sind
KfZ-Schadensfälle

Für folgendes muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen:

  • Erstellung des Schadensgutachtens

  • Abschleppkosten

  • Reparaturkosten

  • Wertverlust

  • Mietwagen

  • Nutzungsausfallpauschale (alternativ zum Mietwagen)

  • Weitere Kosten, die Ihnen durch den Schaden an Ihrem Auto und die Abwicklung des Schadens entstehen

  • Arzt- und Heilbehandlung

  • Schmerzensgeld