Für folgendes muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufkommen:
- Erstellung des Schadensgutachtens
- Abschleppkosten
- Reparaturkosten
- Wertverlust
- Mietwagen
- Nutzungsausfallpauschale (alternativ zum Mietwagen)
- Weitere Kosten, die Ihnen durch den Schaden an Ihrem Auto und die Abwicklung des Schadens entstehen
- Arzt- und Heilbehandlung
- Schmerzensgeld